Find out all about the Terms and conditions of LINDER GmbH

§ 1. Scope of application

These terms and conditions apply to all contracts between you and us, LINDER GmbH, Hanomagstraße 22, 21244 Buchholz idN (hereinafter the “seller”), unless agreed otherwise in writing between the parties. Deviating or conflicting terms and conditions are only effective with the express consent of the seller.

§ 2. Conclusion of the contract

1. The seller only offers its goods for sale, as long as you are a natural or legal person or a legal partnership and act at the conclusion of the legal transaction in the exercise of your commercial or independent professional activity (entrepreneur) and as far as you are not a consumer or use the goods as an end user in your independent professional, commercial or official activity. Conclusion of a purchase contract with the consumers shall be excluded.

2. The goods offered by the seller on the Internet do not represent a binding offer to conclude a purchase contract, but an invitation to place an order (purchase offer of the buyer). You can submit your purchase offer by telephone, in writing, by fax, by e-mail or via the order system integrated in the online shop of the seller. Please note when buying through the online shop system: The goods intended for purchase are stored in the “shopping cart”. The customer can then access the “shopping cart” at any time via the button on the navigation bar and make changes to the items contained therein. After clicking on the order form and entering your personal details, payment and shipping options, all order data will be displayed again. Before submitting the order you have the opportunity to check all information (e.g. name, address, shipping, payment method and ordered items) again, to change (also via the “back” function of your Internet browser) or cancel the purchase. By submitting the order via the corresponding button, you make a binding offer to the seller. You will first receive an automatic e-mail regarding the receipt of your order, which will not immediately result in the conclusion of the contract.The acceptance of your offer (and thus the contract) takes place either by confirmation in writing or by sending the goods.

3. The contract language is exclusively German. The text of the contract (order data and terms and conditions) is stored by the seller. However, the storage is only temporary or not accessible to you, so please print this or store it separately.

§ 3 Contract transfer
 
The seller can transfer all rights and obligations of a contract to LINDER Produktions GmbH, without requiring your explicit consent.
 
LINDER Produktions GmbH in Buchholz i.d.N. (address: Hanomagstraße 22, 21244 Buchholz, Germany; registered in the commercial register of the Local Court of Tostedt registration number HRB 207912) is a wholly owned subsidiary of the seller.
 
A contract transfer incl. all rights and obligations and entails LINDER Produktions GmbH becoming your contracting party and delivering to you the contractually agreed upon services/deliverables at the same contractually agreed upon conditions. In this case invoicing and billing will be conducted between you and LINDER Produktions GmbH. At the same time the seller withdraws from the contract.
 
The Seller will promptly inform you of a contract transfer to its wholly owned subsidiary LINDER Produktions GmbH, latest at the time of delivery via Email or mail.

§ 4 Prices, Terms of Payment

1. The prices quoted in the offers are net prices, they do not include VAT. The shipping costs are calculated separately according to the expenses incurred.In the case of cross-border delivery, additional taxes (e.g. in the case of an intra-Community acquisition) and/or duties (e.g. customs duties) may be payable by you, but not to the seller, but to the relevant customs or tax authorities.

2. You have the following payment options:

  • Advance payment by bank transfer
  • Payment by PayPal
  • Payment by instant transfer
  • Payment by invoice. This is possible after a positive credit check, for a first order with a value of goods under 500 euros only advance payment is possible. Invoice only for public institutions and social institutions. The seller reserves the right to exclude a specific payment method in individual cases. Invoices are due for payment within 30 days without deduction from the invoice date.

3. You are only entitled to offset payments if your counter-claims have been validly established, are uncontested or have been recognised by us. Additionally, you are permitted to execute a retention right to the extent to which your counter-claim is based on the same contractual relationship.

4. In case of default with more than one obligation from one or more contracts agreed with you, the total claims of the seller from all contracts agreed with you are due for immediate payment.

§ 5 Delivery Terms and Conditions

1. The estimated delivery time is stated in the item description and the order confirmation. Delivery dates and delivery times are only binding if confirmed by the seller in writing and expressly as binding. With the payment method of advance payment by bank transfer, the dispatch takes place only after the seller receives the complete purchase price and the forwarding expenses.

2. If, contrary to expectations, a product ordered by you is not available or cannot be delivered despite timely conclusion of the relevant covering transaction for reasons beyond the control of the seller, you will be informed immediately of the non-availability and any payments already made will be reimbursed immediately in the case of an withdrawal.

3. The shipment is at your own risk. If you wish, the shipment will be made with a suitable transport insurance policy, whereby the resulting costs are to be borne by you.

4. Partial deliveries are permitted and can be invoiced independently by the seller, provided that you are not burdened with additional costs for shipping.

§ 6 Warranty

1. The warranty period is one year from the date of delivery. The one-year warranty period does not apply to culpably attributable damages attributable to the seller resulting from injury to life, limb or health and grossly negligent or intentionally caused damage or malice of the seller as well as slightly negligent violation of essential contractual obligations; in these cases only § 8 (“limitation of liability”) applies.

2. As a characteristic of the goods, only the seller’s own data and the product description of the manufacturer are considered as agreed, but not other advertising, public promises and utterances of the manufacturer.

3. You are obliged to inspect the goods immediately and with due care for quality and quantity deviations and immediately notify the seller in writing. In the event of a violation of the obligation to inspect and notify, the assertion of the warranty claims is excluded. The buyer is responsible for proving that the delivery is defective or incomplete.In the event of defects, the seller shall, at its discretion, warrant repair or replacement. To check for the existence of a defect, the defective goods must be made available to the seller free of charge by the buyer. Obvious damage caused by the transport must be noted on the delivery receipt directly by the recipient upon acceptance of the goods. A missing entry on the delivery document can lead to a rejection of the transport damage regulation.

4. If the defect removal fails twice, you may, at your discretion, demand a reduction or revoke the contract. The buyer must immediately give the seller the opportunity of repair or replacement; otherwise, the services billed to the buyer must be paid immediately.

§ 7 Retention of title

1. The seller is entitled to assign its claims under the contract agreed with you.

2. The seller retains ownership of the goods until complete settlement of all claims arising from the current business relationship. Prior to the transfer of ownership of the reserved goods, a pledge or security transfer shall not be permitted. To assert the retention of title, a withdrawal from the contract is not required, unless the customer is a consumer, but this is expressly excluded in accordance with § 2 para 1.

3. You are revocably authorised to resell the goods in the ordinary course of business. In this case, you hereby assign all claims in the amount of the invoice amount, which accrue to you from the resale, to the seller accepting the assignment. You are also authorised to collect the receivables. If you fail to meet your payment obligations properly, the seller reserves the right to collect the claim itself.

4. Processing or alteration of the object of purchase by the customer is always carried out exclusively for the seller. If the purchased item is processed or combined with other items not belonging to the seller, the seller acquires co-ownership of the new item in proportion of the value of the purchased item to the other processed items at the time of processing. If the purchased item is mixed with other items not belonging to the seller, the seller acquires the co-ownership of the new item in proportion of the value of the purchased item to the other mixed item at the time of mixing. If the customer’s item is to be regarded as the main item, the customer shall assign co-ownership to the seller on a pro rata basis.

5. The seller undertakes to release the securities to which it is entitled on request to the extent that the realisable value of the seller’s securities exceeds the claim to be secured by more than 10%. The seller is entitled to select the securities to be released.

§ 8 Limitation of liability

1. The provider is fully liable for damages resulting from injury to life, limb or health, as far as it fraudulently conceals a defect or has accepted a guarantee for the quality of the object of purchase, in all cases of intent and gross negligence, in case of damage under the Product Liability Act or otherwise compulsory by law.

2. If material obligations under the contract are affected the breach of which jeopardises the achievement of the purpose of the contract (so-called “cardinal obligations”), the liability of the seller in case of slight negligence is limited to the contractually typical, foreseeable damage.

3. For breaches of minor contractual obligations, the liability for damage caused by acts of slight negligence is excluded.

§ 9 Place of performance and jurisdiction

German law applies to the exclusion of the UN Sales Convention.Place of performance is Buchholz idN; the exclusive place of jurisdiction is Hamburg.

Last updated: 15.12.2021

Our order is subject to the exclusive application of our general terms and conditions of purchase printed
on the reverse side hereof.

 

  1. Applicability

    1. The following General Terms and Conditions of Purchase apply to all Procurements made by the Customer, irrespective of whether they constitute purchase, contracts for works and services etc. In ongoing business relationships with Suppliers, they shall apply to all future contracts. Individual contractual agreements shall take priority over these General Terms and Conditions of Purchase. This shall only apply to those provisions for which an individual agreement has been reached. For provisions for which an individual agreement has not been reached, these General Terms and Conditions of Purchase shall apply. Individual agreements must be set out in writing.
    2. These General Terms and Conditions of Purchase shall apply exclusively; terms used by the Supplier which conflict with, or deviate from, these General Terms and Conditions shall not be acknowledged by LINDER, except if LINDER has expressly approved the application in writing. These Terms and Conditions of Purchase shall even apply if LINDER is being aware of conflicting or deviating terms used by the Supplier, accepts the Supplier´s delivery without reservations.
    3. Our Terms and Conditions of Purchase shall only apply to entrepreneurs, governmental entities, or special governmental estates in the meaning of the sec. 310 para. 1 BGB (German Civil Code).
    4. The general terms and Conditions of Purchase are based on the code of conduct of LINDER
  2. Conclusion of Contract

    1. Our orders as well as our supplements and amendments to orders shall not be binding unless they are made in writing or by electronic means. In no event shall the order be binding if, within a period of two weeks, we do not receive an identical confirmation of the order from the Supplier, in writing and quoting the order number.
    2. Every order placed by us shall be deemed to be placed only subject to the express condition that the Supplier does not, in connection with the placement of the order, promise or grant favours or advantages of any kind to any of our employees whatsoever. In the event of a breach of this condition, we shall be entitled to rescind the contract. We also reserve the right to raise claims for damages in respect of such breaches.
    3. Offers received from Suppliers shall be free of charge to us and shall not be binding on us.
  3. Prices

    1. The prices stated in our orders shall be binding. To the extent the parties do not otherwise agree in writing, the price shall cover "free delivery to our factory inclusive of packaging".
    2. The legal rate of VAT is not included in the price.
  4. Payment & Invoicing

    1. A single copy of the invoices is to be sent immediately to the billing address specified in the respective order, at the latest, however, within 5 days after delivery or completed performance according to the contract, quoting all order data.
    2. The interval for payment of the invoice shall only commence after complete and flawless Delivery, performance and after receipt of the invoice.
    3. Unless otherwise noted, payments will be made in every case subject to an audit of the accounts.
    4. Invoices shall be paid within thirty (30) days of the date of receipt with a 3% discount, or within 45 days strictly net.
  5. Subject of Supply – Subject of Purchase

    1. The delivery must conform in design and scope to our order and/or our demands. We shall not be obliged to accept excess amounts. Shortages as to quantities supplied shall oblige the Supplier to make immediate supplemental deliveries. Shortages in weight or quantities supplied of more than 10 percent which interfere with our work flow shall entitle us to rescind from the contract if we have set a reasonable grace period for supplemental deliveries from the Suppliers in writing and the Supplier has failed to comply within such grace period.
    2. Where shortfalls as to quantities arise but the value of the goods does not justify a supplemental delivery, we shall be entitled to abate the invoiced amount by issuing a debit note.
    3. Partial deliveries shall not be permitted unless we have expressly consented thereto. We shall be entitled to demand deliveries in allotments.
  6. General Delivery Conditions

    1. The delivery deadline stated in the order shall be binding.
    2. Periods for delivery begin to run as from the date of the order.
    3. The Supplier shall be obliged to inform us without delay and in writing when circumstances arise or come to the Supplier's knowledge as a result of which it would not be possible to comply with the agreed delivery date. In addition, cases of force majeure, as well as other delays in delivery for which the Supplier does not bear liability and which were unforeseeable to the Supplier, shall be communicated by the Supplier to us without delay when the Supplier learns thereof.
    4. In the event of a default in delivery, we shall be entitled to avail ourselves of all remedies the law provides. In particular, we shall, upon the expiration of a reasonable time during which no supply is effected, be entitled to demand damages rather than performance and/or to rescind the contract. If we demand damages, the Supplier shall be entitled to supply proof that it does not bear liability for the breach.
    5. If the Supplier is in default, then we shall be entitled, without prejudice to our right to submit proof of greater damages, to demand lump-sum damages for default
    6. Incoming consignments by Truck must be advised 24 hrs prior to delivery via: wareneingang@linder-strapping.com Delivery times: Mo-Do 07:30 – 16:00
    7. If documentation is incomplete or delivery is not advised, we will reserve the right to refuse the unloading of the truck / container or will charge penalty for additional efforts of €125,0
  7. Shipment, acceptance, passage of risk and documentation

    1. Deliveries and shipments to us shall be free our factory at the risk and cost of the Supplier unless the parties otherwise agree. This shall also apply to any returns. The Supplier shall bear liability for compliance with stated shipping rules and regulations.
    2. Risk shall pass to us as of such time as the delivery is made to the agreed receiving station.
    3. The Supplier shall include an invoice quoting our order number, identifying the buyer, the date of order and our article and/or signature number in every delivery to us.
    4. If a delivery is sent directly to third parties at our request, then Supplier shall inform us thereof without delay by means of a notice of dispatch. The Supplier shall not disclose prices to any such third party.
  8. Inspection of defects – liability of defects

    1. We shall be obliged to examine the goods within a reasonable time with respect to possible variations as to quality and quantity; notices of defects shall be timely if they are received by the Supplier within a period of five business days as from the date of the receipt of the goods, and where the defects are hidden, as from the time of the discovery thereof. §377 HGB (immediate rebuke) is explicitly excluded.
    2. We are entitled to assert legal warranty claims without limitation; in each and every case we shall be entitled to demand, at our discretion, that the Supplier either remedy the defect or effect substitute delivery of a new good. We are entitled to effect minor repairs ourselves at the cost of the Supplier after giving a corresponding notice of defect. We expressly reserve the right to demand damages, and in particular with respect to the right to demand damages in lieu of performance.
    3. We shall be entitled to take remedial action ourselves at the expense of the Supplier in cases in which delay would entail risk or where there is a particular need for urgency.
    4. Warranty claims shall be time-barred after 36 month of the passage risk.
  9. Confidentiality

    1. The Supplier undertakes to treat as confidential all business and operational secrets (such as illustrations, drawings, specifications and other documents) as well as the Findings and results originated therefrom at the Supplier, also after the termination of the contractual relationship, to not make such Information accessible to third parties, to only use it for the performance of this order, and to neither directly nor indirectly, neither entirely nor in part, exploit them in any manner with copyright relevance.
    2. The Supplier shall also ensure that these obligations are also imposed on its own employees and any independent third parties involved, in any way, in the performance of this agreement.
    3. These obligations shall not apply to information which had already been publicly accessible prior to disclosure by LINDER or which became publicly accessible after disclosure without any involvement on the part of the Supplier.
  10. Intellectual property

    1. The Supplier warrants that no rights of third parties within the Federal Republic of Germany and the European Union shall be infringed in connection with its deliveries.
    2. If we are subjected to claims by third parties for infringement of such intellectual property rights, the Supplier shall be obliged to indemnify us upon our first written demand; we shall not be entitled to enter into any agreements with third parties, including, in particular, the making of any settlements, without the consent of the Supplier.
    3. The obligation of indemnification by the Supplier shall extend to all expenses we necessarily incur as a result of or in connection with claims that are made against us by third parties.
  11. Court of jurisdiction – choice of law

    1. This Agreement shall be governed exclusively by German law, excluding the rules of International Private Law, and in particular excluding UN Sales Law (CISG).
    2. The exclusive forum for disputes are the courts having jurisdiction over Hamburg. We shall also be entitled to file claims against the client at the court having jurisdiction over its registered office.
    3. To the extent our confirmation of order does not otherwise provide, our headquarters shall be the place of performance for all deliveries and payments.

Allgemeine Servicebedingungen (ASB)

§ 1 Geltungsbereich
All unseren Angeboten und geschlossenen Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Wartungs-, Reparatur- und Servicebedingungen (nachfolgend „Servicebedingungen“) zugrunde. Die vorliegenden Servicebedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und uns, der LINDER GmbH, Hanomagstraße 22, 21244 Buchholz i.d.N. (nachfolgend auch "Verkäufer") oder eines Ihrer Töchterunternehmen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers wirksam und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Nimmt der Kunde unsere Leistung entgegen, so gilt dies als Einverständnis mit der Geltung unserer Servicebedingungen. Unsere Servicebedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, auch wenn wir deren Geltung jeweils nicht ausdrücklich mit diesem Kunden vereinbart haben.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt und Beschaffenheit unserer Ware
Der Verkäufer bietet seine Ware nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind sowie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und soweit Sie kein Endverbraucher sind bzw. als Endverbraucher die Ware in Ihrer selbständigen beruflichen, gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Ein Kaufvertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag zwischen uns und unseren Kunden kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen.

Der Leistungsinhalt bestimmt sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, anhand derjenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot und unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Dies schließt eingebaute Teile ein. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn wir diese ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart haben.

Änderungen des Auftragsinhalts bedürfen grundsätzlich einer neuen Vereinbarung der Parteien und werden dann entsprechend obiger § 1 wiederum durch uns schriftlich bestätigt. Ist dies wegen nicht vorhersehbarer Umstände nicht rechtzeitig vor Ausführung möglich und beträgt der Wert der Leistung maximal € 500,-- dann bestätigen wir die Änderung des Auftrags unverzüglich nachträglich. Ergibt sich im Laufe der Arbeiten, dass eine Änderung notwendig oder aus unserer Sicht sinnvoll ist, werden wir unverzüglich die Zustimmung des Kunden einholen. Zusätzliche Arbeiten sind ohne Rücksprache mit dem Kunden nur möglich, wenn der Kunde nicht erreichbar ist, aber die Durchführung ohne Rücksprache dem Interesse und wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Kunden entspricht. Unsere Mitarbeiter nehmen in diesem Fall über die Umstände, die zu den zusätzlichen Arbeiten führen, ein Protokoll auf. Wir weisen darauf hin, dass die in unseren Angeboten und Informationsmaterialien enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben nur Annäherungswerte wiedergeben. Eine Abweichung unserer Leistung von diesen Annäherungswerten innerhalb üblicher Toleranzen berechtigt den Kunden zu keinerlei Mängel-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir dem Kunden unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie dar, wenn wir diese Erklärungen ausdrücklich als Garantie bezeichnet haben. Insbesondere bei Lieferungen von Mustern und Proben gelten deren Eigenschaften nur bei ausdrücklicher Bezeichnung als Garantie als garantiert. Entsprechendes gilt für die Angaben von Analysen.

Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

Für elektrische Installationen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker zum Zeitpunkt der Bestellung, soweit sie die Sicherheit unserer Lieferungen und Leistungen regeln. Abweichungen von diesen Vorschriften sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Verpflichten wir uns zur Montage, so beinhaltet dies den Aufbau, die Installation der der jeweiligen Sache, einer Anlage oder eines Anlagenteils, z. B. einer Versorgungsstation oder eines Einbauteils, ohne dahingehende Vereinbarung aber keine Schaltvorgänge, insbesondere die Außerbetriebnahme oder Inbetriebnahme.

Verpflichten wir uns zur Wartung, so beinhaltet dies entweder die turnusmäßig zu wiederholenden Tätigkeiten, (a) die wir auf Grundlage von Gesetzen, technischen Regeln sowie aus unseren Kenntnissen über die Anlage für erforderlich halten dürfen oder müssen, oder (b) diejenigen, mit denen uns der Kunde explizit aus seiner Verantwortung als Anlagenbetreiber beauftragt, jeweils ohne dahingehende Vereinbarung aber keine Schaltvorgänge, insbesondere die Außerbetriebnahme oder Inbetriebnahme.

Verpflichten wir uns zur Inbetriebnahme, so beinhaltet dies den Beginn der Nutzung der zuvor außer Betrieb befindlichen Anlage einschließlich der nach einschlägigen Gesetzen und technischen Normen erforderlichen Prüfungen der jeweiligen Anlage, in Abstimmung mit dem Kunden bzw. dessen Anlagenverantwortlichen und alle für den Betrieb der Anlage erforderlichen Schaltvorgänge innerhalb der Anlage. Bei der Bemessung der erforderlichen Prüfung (insbesondere bei der Wiederinbetriebnahme) sind wir auf die Informationen des Kunden über die jeweilige Anlage deren Umgebung oder Verwendung angewiesen.

Die Inbetriebsetzung beinhaltet alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um eine (vollständig montierte) Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Zu diesen Tätigkeiten gehören insbesondere die nach einschlägigen Gesetzen und technischen Normen erforderliche Überprüfung (Funktionsprüfung) und Einstellung (Justierung) der Komponenten und Systeme der Anlage sowie, soweit möglich und vereinbart, die Überprüfung und Optimierung der Gesamtanlage im vorgesehenen technischen Ablauf.

Schaltungen nehmen wir grundsätzlich nur mit einem Schaltauftrag vor. Dieser Schaltauftrag ist eine Anweisung vom Anlagenverantwortlichen, der regelmäßig beim Kunden vorhanden ist, an einen Schaltberechtigten, den wir stellen, soweit wir Schalthandlungen vornehmen, eine genau bezeichnete Schaltung in einer elektrischen Anlage durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist ein Schaltgespräch zu führen.

Wir sind berechtigt, unsere Leistung zu verweigern oder abzubrechen, wenn sich die Rahmenbedingungen unserer Tätigkeit erheblich anders darstellen als vom Kunden angegeben, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn die Sicherheit unserer Mitarbeiter oder die Sicherheit einer elektrischen Anlage, auf die sich unsere Leistung bezieht, in Frage steht.

§ 3 Leistungserbringung, Fertigstellung und Gefahrübergang
Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Im Falle von zulässigen Teilleistungen sind wir auch berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.

Den Ort der Leistung und den Gefahrübergang regelt der jeweils mit unserem Kunden abgeschlossene Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist unser Werk der Ort der Leistungserbringung.

Etwa erforderliche Lieferungen erfolgen Frei Frachtführer (FCA - Incoterms 2010). Die Gefahr geht mit gemeinsamer Abnahme oder, falls vom Kunden keine gemeinsame Abnahme erwünscht ist, mit Zugang der Fertigstellungsmitteilung (§ 5/1 dieser Bedingung) beim Kunden, im Falle der Lieferung jedoch spätestens bei Übergabe der Ware an den Frachtführer in unserem Werk auf den Kunden über.

Sofern verbindliche Termin- oder Fristzusagen für die Fertigstellung oder Teilfertigstellung der Arbeiten vereinbart werden, wird dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als „verbindlicher Termin/verbindliche Frist“ festgehalten. Fehlt in der Auftragsbestätigung ein ausdrücklicher Hinweis auf die Verbindlichkeit des Termins/der Frist, so hat der Kunde, wenn er der Auffassung ist, die Verbindlichkeit sei vereinbart, dieses Fehlen unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu rügen. Anderenfalls gelten genannte Fristen/Termine als unverbindlich.

Soweit wir die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, muss der Kunde uns zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist von regelmäßig mindestens drei Werktagen setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle von Verzug oder Unmöglichkeit haften wir nur nach Maßgabe von § 7.

Soweit wir Fristen oder Termine wegen Fällen höherer Gewalt (d.h. unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Kriege, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) nicht einhalten können, wird hierdurch für die Zeit ihrer Dauer und den Umfang ihrer Wirkung unsere Leistungsverpflichtung unterbrochen. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.

Sofern wir mit unserem Lieferanten (Zulieferer) rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns mit dem Kunden vereinbarte Fristen oder Termine zudem unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Für Lieferungs- /Leistungsverzögerungen bzw. Lieferungs- und Leistungsausfall durch ein Verschulden von Lieferanten (ohne unser eigenes Mitverschulden) sind wir nicht verantwortlich.

In den unter den §§ 6 und 7 genannten Fällen werden wir unseren Kunden unverzüglich unterrichten und gleichzeitig die voraussichtliche, frühestmögliche neue Leistungsfrist mitteilen. Wir sind ebenso wie der Kunde berechtigt, vom Vertrag mit unserem Kunden zurückzutreten, wenn wir voraussichtlich nicht nur vorübergehend an der Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung gehindert sind und dem Kunden unverzüglich etwaige bereits uns gegenüber erbrachte Gegenleistungen erstatten.

Die Einhaltung von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen für unsere Leistungen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller erforderlichen Mitwirkungshandlungen, insbesondere den rechtzeitigen Erhalt sämtlicher erforderlicher Informationen und vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Genehmigungen und Freigaben, die ggf. nach technischen Regeln erforderliche Einweisung in die technischen Anlagen des Kunden durch entsprechende sachkundige Mitarbeiter des Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die vereinbarte Frist bzw. der vereinbarte Termin angemessen verlängert bzw. verschoben. Falls ein Termin oder eine Frist für die Ablieferung des Auftragsgegenstandes vereinbart ist, so gilt, wenn sich die Ablieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

§ 4 Mitwirkungspflichten/-obliegenheiten des Kunden
Soweit die Ausführung des Vertrages von besonderen Genehmigungen, Lizenzen oder Ähnlichem abhängt, hat diese der Kunde einzuholen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, alle nach dem Vertrag oder nach Treu und Glauben geschuldeten Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere den Auftragsgegenstand in ordnungsgemäßer Weise zugänglich zu machen oder anzuliefern, erforderliche Informationen zu liefern, erforderliche Genehmigungen einzuholen und von ihm zu liefernde Ein-, Umbau- oder Anbaugegenstände beizubringen. Dies beinhaltet u.a. die nach technischen Regeln erforderliche Einweisung, insbesondere die Einweisung in den Netzzustand, durch entsprechend sachkundige Mitarbeiter des Kunden. Erbringt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vertragsgemäß, so sind wir berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen zu verlangen. Dies schließt etwaige Folgeschäden bzw. entgangenen Gewinn wegen der Verzögerung der Ausführung weiterer Aufträge durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten ein. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, bleibt unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, am Einsatzort des Personals für angemessene und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Unsere Mitarbeiter erstellen nach beendeter Arbeit, bei mehrtägigen Einsätzen wöchentlich, Aufstellungen über die erbrachten Arbeitszeiten, die anschließend vom Kunden unverzüglich zu prüfen und gegenzuzeichnen sind. Beanstandungen, die nicht unmittelbar mit dem Montagepersonal aufzuklären sind, sind uns unverzüglich mitzuteilen.

Jeder Vertragspartner benennt dem anderen eine fachkundige Person, die mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zusammenhängende Entscheidungen herbeizuführen hat und die die fachliche Kompetenz hat, diese zu treffen. Unser sog. Ansprechpartner erhält vom Ansprechpartner des Kunden alles für die Erbringung der Leistung aus Sicht des Kunden benötigten und bei diesen verfügbaren Texte, Unterlagen, Informationen und Daten in dem vereinbarten Datenformat, soweit wir nicht mitgeteilt haben, dass uns diese bereits vorliegen.

§ 5 Abnahme
Die Fertigstellung der Arbeiten teilen wir dem Kunden unverzüglich mit und bieten ihm eine gemeinsame Abnahme im Anschluss an den Abschluss der Arbeiten an.

Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige im Sinne von vorstehender Ziffer 1 abzunehmen und ggf. abzuholen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, beträgt diese Frist zwei Arbeitstage. Wird der Auftragsgegenstand nach den Arbeiten gemeinsam oder vom Kunden in Betrieb genommen, so gelten die Arbeiten mit der Inbetriebnahme als abgenommen. Soweit der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, gilt das Werk spätestens und unbenommen anderer Abnahmesurrogate nach Ablauf von fünf Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist die Abnahme schriftlich und unter Darlegung der Gründe verweigert.

Übernehmen wir die Inbetriebnahme von elektrotechnischen Anlagen, so muss ein Anlagenverantwortlicher des Kunden bei der Inbetriebnahme anwesend sein, um ggf. auf Auffälligkeiten gegenüber dem normalen Betrieb hinweisen und kurzfristig erforderliche Maßnahmen vereinbaren zu können.

Erfolgen die Arbeiten in unserem Werk, so findet dort auch die Abnahme statt. Der Kunde steht dafür ein, dass die ggf. von ihm mit der Abholung oder Inspektion beauftragte Person zu einer ordnungsgemäßen Abnahme berechtigt sowie zu einer ordnungsgemäßen Bedienung des Auftragsgegenstandes in der Lage ist.

Bei der gemeinsamen Abnahme übergeben wir dem Kunden einen Nachweis der erbrachten Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese zu überprüfen und durch Gegenzeichnung zu bestätigen. Erfolgt auf Wunsch des Kunden keine gemeinsame Abnahme oder wird der Nachweis nicht bei dieser übergeben, so übersenden wir die Dokumentation. Der Kunde ist dann verpflichtet, uns die gegengezeichnete Dokumentation unverzüglich zurückzusenden.

§ 6 Altteile sowie Entsorgung von Gasen und Ölen
Der Kunde überlässt uns die ausgebauten Altteile – vorbehaltlich abweichender Absprachen bei der Auftragserteilung – entschädigungslos zur Entsorgung oder sonstigen Verwertung. Die Überlassung im Sinne von Satz 1 ist Teil unserer Preiskalkulation gegenüber dem Kunden und im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Rechnung berücksichtigt.

Wir räumen dem Kunden bis zur Abnahme des Werkes die Option ein, die Rückgabe der Altteile zu verlangen. Nimmt der Kunde dieses Recht in Anspruch, steht uns die Befugnis zur Nachkalkulation, insbesondere zur entsprechenden Preiserhöhung zu.

Unbenommen der Rechte in § 2 halten wir die Altteile für den Kunden bis zur Abnahme zur Überprüfung zur Verfügung, damit dieser ggf. anhand der ausgetauschten Teile die Berechtigung der Durchführung der Reparatur überprüfen bzw. überprüfen lassen kann.

Die Entsorgung bzw. Rückgewinnung von in der Anlage eingesetzten Gasen und Ölen übernehmen wir im Rahmen unserer Tätigkeit entsprechend unserem Angebot. Sind wir zur Entsorgung oder Rückgewinnung gesetzlich verpflichtet, so sind wir berechtigt, das Angebot entsprechend der uns entstehenden Kosten nach billigem Ermessen nach zu kalkulieren.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarung „netto ab Werk“, d.h., sie beinhalten weder Wegekosten, Verpackungskosten noch Verladung, Versicherung, Transportkosten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Preise schließen die Versicherung des Transportes nicht ein.

Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug ohne Behinderungen erbringen können.

Sind keine festen Preise vereinbart, gelten für alle Lieferungen und Leistungen die am (ggf. letzten) Ausführungstag jeweils gültigen Listenpreise, sofern Preise nach Liste oder Arbeitswert-Katalog geführt werden, diese Listen- bzw. Katalogpreise. Sofern für die jeweilige Leistung solche Preise nicht existieren, sind wir berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Warte- und Reisezeiten unserer Mitarbeiter werden als Arbeitszeiten berechnet, es sei denn, das Warten/die Reise werden durch Umstände verursacht, die wir zu vertreten haben. Für die Berechnung der Reisekosten gilt unser Werk als Ausgangspunkt der Reise und als endgültiges Reiseziel.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Skonti oder sonstige Abzüge werden von uns nicht gewährt. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Zinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Wir sind berechtigt, von unserem Kunden höheren Schadensersatz zu verlangen, wenn wir nachweisen, dass uns durch das Überschreiten von Zahlungsfristen ein höherer Schaden entstanden ist.

Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Dies gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Erbringung unserer Leistung vorlagen, uns jedoch noch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Der Kunde kann nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns, die keine Geldforderungen sind, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

Bei grenzüberschreitender Lieferung können im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) von Ihnen zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden.

Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Vorkasse per Überweisung
Zahlung per Sofortüberweisung
Zahlung per Rechnung. Nach positiver Bonitätsprüfung möglich, bei Erstbestellung unter einem
Warenwert von 500 Euro nur Vorkasse möglich.

Der Verkäufer behält sich vor, eine bestimmte Zahlungsart im Einzelfall auszuschließen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder uns anerkannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln
Wir gewährleisten, dass die erbrachte Leistung bei Gefahrübergang nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist. Ist dies der Fall, so stehen dem Kunden die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften zu, jedoch beschränkt nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 2 bis 4.

Liegt ein Mangel vor, sind wir zunächst zur Beseitigung des Mangels insbesondere durch Nacharbeit/Nachbesserung am Auftragsgegenstand berechtigt. Die Nacharbeit /Nachbesserung hat am selben Ort wie die ursprüngliche Leistung zu erfolgen. Wir sind ggf. berechtigt, von dem Kunden die Rücksendung des Auftragsgegenstandes zum Zwecke der Nachbesserung zu verlangen. Die erforderlichen Transportkosten für die Rücksendung gehen (nur) im Fall berechtigter Mängelrügen zu unseren Lasten. Der Kunde kann erst dann zu weiteren Mängelrechten übergehen, insbesondere vom Vertrag zurücktreten oder das Entgelt mindern, wenn innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch vorgenommen wird oder die Nacherfüllung unmöglich, verweigert, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Die Frist zur Nacherfüllung muss, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen, mindestens vier Wochen betragen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist im Zweifel erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch anzunehmen.

Bei Teilleistungen kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung nachweislich kein Interesse hat und die Pflichtverletzung erheblich ist.

Der Kunde hat kein Recht zum Rücktritt, wenn der Mangel geringfügig ist.

Die Rechte und Ansprüche des Kunden bei Mängeln von gelieferter Ware unterliegen nicht dem Verbot gemäß Ziffer § 7 Abs. 7.

Schadensersatzansprüche wegen Mängel bestehen nur unter den in § 12 genannten Voraussetzungen.

Ergibt eine Überprüfung des beanstandeten Auftragsgegenstandes, dass kein Mangel vorlag, sind wir erechtigt, unseren Aufwand für die Überprüfung nach unseren allgemeinen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Schäden, für die er uns haftbar machen will, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und gegebenenfalls eine Untersuchung des Schadens zu ermöglichen.

§ 9 Lieferbedingungen
Die voraussichtliche Lieferfrist ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten beim Verkäufer.

Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar oder nicht lieferbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

Die Versendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sofern Sie es wünschen, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen sind. Teillieferungen sind zulässig und können vom Verkäufer selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für Versand belastet werden.

§ 10 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Verkäufer zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Verkäufers sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesen Fällen gilt ausschließlich § 12 ("Haftungsbeschränkung").

Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und diese unverzüglich dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Käufer ist beweispflichtig dafür, dass die Lieferung mangelhaft oder unvollzählig ist.

Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Prüfung auf Vorliegen eines Mangels ist die bemängelte Ware dem Verkäufer kostenfrei durch den Käufer zur Verfügung zu stellen. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich einzuräumen; andernfalls sind die dem Käufer in Rechnung gestellten Leistungen unverzüglich zu bezahlen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Verkäufer ab. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich der Verkäufer allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 12 Haftungsbeschränkung, Rücktrittsausschluss
Wir haften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem Falle unbeschränkt für von uns verschuldete Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haften wir für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Wir haften nicht für Schäden aus Nutzungs-, Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, soweit diese nicht durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind.

Die Rechte des Kunden, sich wegen einer von uns nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel der erbrachten Leistung bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen.

Mängel, die auf der Mangelhaftigkeit vom Kunden zugelieferter bzw. beigestellter Teile beruhen, haben wir nicht zu vertreten, es sei denn, wir haben eine diesbezügliche Garantie übernommen oder der Mangel des zugelieferten Teils tritt bei einer äußerlichen Begutachtung sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren oder der Verarbeitung offen zu Tage.

Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

§ 13 Verjährungsfristen
Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.

Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.

Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem Jahr.

Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:

  • Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen,
  • Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 637 BGB,
  • Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
  • Mängelansprüche wegen dinglicher Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Datenspeicherung, Eigentum an Werkzeugen und Urheberrecht
Die Daten werden maschinell verarbeitet und nur für betriebsinterne Zwecke verwendet.

Die von uns zur Erbringung unserer Leistungen eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

Für von uns erstellte Zeichnungen, Pläne etc. behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Uns stehen auch alle Rechte an von uns im Rahmen der Leistungserbringung getätigten Entwicklungen zu.

Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträgen ist unser Geschäftssitz, sofern unser Kunde Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen von mit Kunden abgeschlossenen Verträgen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile der Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche wirksame undurchführbare Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung in rechtswirksamer und durchführbarer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 01.04.2017
LINDER GmbH, Hanomagstraße 22, 21244 Buchholz i.d.N.